Rubrik: Arzneimittelwesen
(Treffer aus pharmind, Nr. 03, Seite 279 (2007))
Hay C
Scientific and Regulatory Advice through the Federal Institute for Drugs and Medical Devices (BfArM) / Guidance for Applicants (Revision 1 dated 23 May 2006) including Comments of the Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V. (VFA) / Hay C
Scientific and Regulatory Advice
through the Federal Institute for
Drugs and Medical Devices (BfArM)
Guidance for Applicants (Revision 1*) dated 23 May 2006) including
Comments of the Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA)
Beratung von Antragstellern
im Rahmen von Zulassungsverfahren
und von Zulassungsinhabern
in sonstigen Genehmigungsverfahren /
Anmerkungen des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller
e.V. (VFA) zu den revidierten Hinweisen des
Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) für wissenschaftliche und verfahrenstechnische
Beratung
Zu der „Gemeinsamen Bekanntmachung zur Beratung
von Antragstellern im Rahmen von Zulassungsverfahren
und von Zulassungsinhabern in sonstigen
Genehmigungsverfahren“ vom 4. September 1998 des
Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM), des Bundesinstitutes für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin
(BgVV) und des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) hatte
das BfArM erstmals am 12. Februar 2003 ergänzende
Hinweise veröffentlicht, mit denen das Beratungsverfahren
näher erläutert wurde.
Der VFA hatte hierzu Anmerkungen aus Sicht der
forschenden Arzneimittelhersteller erarbeitet, die direkt
in das BfArM-Dokument integriert und in dieser
Zeitschrift (Pharm. Ind. 66, Nr. 3, S. 271−276; 2004)
publiziert wurden.
Am 23. Mai 2006 veröffentliche das BfArM eine aktualisierte
und erweiterte Fassung seiner ergänzenden
Hinweise, die wesentliche Weiterentwicklungen
enthält. Dazu gehören eine klarere Abgrenzung zwischen
der Beratung in der Entwicklungsphase (Scientific
Advice) und vor der Antragstellung (Pre-Submission
Meeting). Zusätzlich wurde ein Antragsformular
eingeführt, um die Validierung der Anträge auf Beratungsgespräche
zu erleichtern.
Als weiteres Novum wurden Portfoliogespräche eingeführt,
die den Firmen Gelegenheit bieten, zu einem
relativ frühen Zeitpunkt einen Überblick über ihre
Entwicklungspräparate vorzustellen. Dies ermöglicht
die Diskussion über denkbare regulatorische Strategien
und erleichtert die mittelfristige Planung von
wissenschaftlichen und administrativen Ressourcen
im BfArM. Diese Gespräche können auch Ausgangspunkt
für spätere nationale Beratungsverfahren für
einzelne Projekte sein.
Zu dieser Neufassung hat eine Arbeitsgruppe des
VFA-Unterausschusses Drug Regulatory Affairs Anmerkungen mit konkreten Hilfestellungen für die antragstellenden
Firmen erarbeitet. Diese wurden wiederum
in den BfArM-Text integriert. Nachfolgend ist
das BfArM-Dokument einschließlich der Anmerkungen
des VFA abgedruckt.
© ECV- Editio
Cantor Verlag (Germany) 2007